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IT auf den Punkt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SchärPunkt IT, Sebastian Schär (Einzelunternehmen)
Zeieweg 2, 4900 Langenthal
Stand: 08.09.2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen zwischen SchärPunkt IT, Sebastian Schär («SchärPunkt IT») und ihren Kundinnen und Kunden («Kunde») über IT-Dienstleistungen jeder Art, insbesondere Sicherheitsaudits und Analysen, die Behebung festgestellter Punkte, Beratung, Projektarbeiten und laufende Leistungen wie Endpoint Management.

1.2 Diese AGB richten sich an Geschäftskunden (Unternehmen, Selbstständige, öffentliche Institutionen). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SchärPunkt IT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Individuelle schriftliche Vereinbarungen (Angebot, Auftragsbestätigung, separater Vertrag) gehen dieser AGB im Widerspruchsfall vor.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote von SchärPunkt IT sind freibleibend und bis zum darin genannten Datum gültig, sofern nichts anderes vermerkt ist.

2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Kunden (inkl. E-Mail) oder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung durch SchärPunkt IT zustande, spätestens aber durch den Beginn der Leistungserbringung.

3. Leistungsumfang und Leistungserbringung

3.1 Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung sowie der zugehörigen Preisliste. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.

3.2 Bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Endpoint Management) erfolgt die Leistungserbringung automatisiert über eine von SchärPunkt IT gewählte technische Plattform. SchärPunkt IT ist berechtigt, die eingesetzte Plattform oder einzelne Werkzeuge im Laufe der Vertragsdauer zu wechseln, sofern dadurch weder der vereinbarte Leistungsumfang eingeschränkt noch der Preis erhöht wird.

3.3 SchärPunkt IT ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Pflichten Subunternehmer beizuziehen. Für deren Leistungen haftet SchärPunkt IT wie für eigenes Handeln.

3.4 Zeitangaben (Liefertermine, Zeitfenster für Wartungsarbeiten) sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richtwerte.

3a. Sicherheitsaudits und Analysen

3a.1 Nur lesender Zugriff. Sicherheitsaudits sind reine Prüfleistungen. SchärPunkt IT nimmt dabei keine Änderungen an den Systemen, Konfigurationen, Richtlinien oder Daten des Kunden vor. Wo für die Prüfung eine Anwendung im System des Kunden registriert wird (z. B. in Microsoft Entra ID), erhält diese ausschliesslich lesende Berechtigungen. Sämtliche für die Prüfung eingesetzten Berechtigungen werden im Bericht ausgewiesen; der Kunde kann die Registrierung jederzeit selbst einsehen und nach Abschluss der Prüfung entfernen.

3a.2 Momentaufnahme, keine Garantie. Ein Audit bildet den Zustand der geprüften Umgebung zum Prüfzeitpunkt ab. Er ist keine Zusicherung der Abwesenheit von Schwachstellen, keine Zertifizierung und keine Gewährleistung eines bestimmten Sicherheitsniveaus für die Zukunft. Änderungen an der Umgebung nach der Prüfung, neu bekannt werdende Schwachstellen sowie Änderungen bei den Herstellern der geprüften Systeme sind nicht Gegenstand des Berichts.

3a.3 Umfang und Grenzen. Geprüft wird gegen die im Angebot bezeichneten Prüfkataloge und die von SchärPunkt IT gepflegte Bewertungsbasis. Diese entwickeln sich weiter; der Prüfmassstab kann sich daher zwischen zwei Läufen verändern, was im Bericht ausgewiesen wird. Bereiche, die nicht erhoben werden konnten – etwa weil eine Berechtigung fehlte oder eine Schnittstelle nicht verfügbar war –, werden im Bericht als Lücke gekennzeichnet und gelten ausdrücklich nicht als geprüft und nicht als beanstandungsfrei.

3a.4 Keine Rechtsberatung. Hinweise im Bericht auf datenschutzrechtliche Bestimmungen (insbesondere revDSG/DSV) dienen der Einordnung technischer Befunde und stellen weder eine Rechtsberatung noch eine rechtliche Beurteilung der Datenbearbeitung des Kunden dar. Die rechtliche Würdigung obliegt dem Kunden bzw. dessen Rechtsberatung.

3a.5 Aktive Netzwerktests. Prüfungen, die aktiv in ein Netzwerk hineinwirken (insbesondere der Netzwerk-Sicherheitstest), werden ausschliesslich nach vorgängiger schriftlicher Freigabe des Kunden durchgeführt, in der Prüfumfang, Zielsysteme und Zeitfenster festgehalten sind. Der Kunde bestätigt mit dieser Freigabe, dass er über die betroffenen Systeme und Netzwerke verfügungsberechtigt ist und die Prüfung wirksam bewilligen kann; betrifft die Prüfung Infrastruktur Dritter (z. B. eines Vermieters, Rechenzentrums- oder Netzbetreibers), holt der Kunde deren Einwilligung ein. Trotz sorgfältigen Vorgehens können bei aktiven Tests Beeinträchtigungen einzelner Systeme nicht vollständig ausgeschlossen werden; der Kunde stellt eine aktuelle Datensicherung sicher.

3a.6 Berichte sind vertraulich. Auditberichte enthalten eine strukturierte Beschreibung der Schwachstellen der geprüften Umgebung. Der Kunde bewahrt sie mit angemessener Sorgfalt auf und gibt sie nur an Personen weiter, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen oder die einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden.

3a.7 Verbleib der Prüfdaten. Die erhobenen Daten werden auf einem Gerät von SchärPunkt IT in der Schweiz verarbeitet und dort zur Erstellung der Berichte aufbewahrt. Eine Übermittlung an Dritte oder eine Cloud-Plattform findet für Audits nicht statt; Ziff. 9.1 gilt für Audits nicht. Die für die Prüfung eingesetzte Software wird lokal ausgeführt. SchärPunkt IT bewahrt Prüfdaten und Berichte auf, solange dies für die Leistungserbringung, für den Vergleich mit Folgeläufen und für gesetzliche Aufbewahrungspflichten erforderlich ist, und löscht sie auf Verlangen des Kunden, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

3a.8 Besondere Geheimhaltungspflichten. Unterliegt der Kunde einer besonderen beruflichen Geheimhaltungspflicht (z. B. Art. 321 StGB) oder bearbeitet er in nennenswertem Umfang besonders schützenswerte Personendaten, informiert er SchärPunkt IT vor Beginn der Prüfung. Umfang und Vorgehen werden diesfalls vorgängig gemeinsam festgelegt.

3b. Behebung festgestellter Punkte

3b.1 Getrennt vom Audit. Die Behebung festgestellter Punkte ist nicht Bestandteil eines Audits und bedarf einer eigenen, ausdrücklichen Beauftragung. Erfordert sie schreibende Zugriffsrechte, werden diese getrennt von den Prüfrechten eingerichtet und vom Kunden separat bewilligt; sie umfassen nur, was für die freigegebenen Massnahmen erforderlich ist.

3b.2 Freigabe vor jeder Änderung. Der Kunde entscheidet, welche Punkte umgesetzt werden. Vor der Umsetzung wird ihm je Punkt dargestellt, welche Einstellung verändert werden soll, vom welchem auf welchen Wert, und welche Auswirkungen im Betrieb zu erwarten sind. Änderungen erfolgen ausschliesslich nach dessen Freigabe.

3b.3 Sicherung und Rückbau. Vor jeder Änderung wird der bestehende Wert der betroffenen Einstellung festgehalten. Auf dieser Grundlage kann eine Änderung nach Möglichkeit rückgängig gemacht werden. Ein vollständiger Rückbau kann nicht in jedem Fall gewährleistet werden, insbesondere wenn Systeme des Kunden oder Dritter in der Zwischenzeit weiter verändert wurden. Die Verantwortung für eine aktuelle, funktionsfähige Datensicherung verbleibt beim Kunden (Ziff. 4.3).

3b.4 Auswirkungen auf den Betrieb. Sicherheitsrelevante Änderungen können den Arbeitsalltag betreffen – etwa indem eine bisher mögliche Anmeldeart, Freigabe oder Zugriffsart nicht mehr zur Verfügung steht. Für die Wahl eines geeigneten Zeitfensters, für die Information der betroffenen Mitarbeitenden und für organisatorische Anpassungen ist der Kunde verantwortlich.

3b.5 Protokoll. Über jede durchgeführte Sitzung wird ein Protokoll erstellt, das je Massnahme den Zeitpunkt, den vorherigen und den neuen Wert sowie das Ergebnis festhält. Es dient dem Kunden als Nachweis und als Grundlage der Rechnungsstellung.

3b.6 Wirksamkeitsprüfung. Ob eine Massnahme den beabsichtigten Zustand erreicht hat, wird nicht vom Behebungsvorgang selbst beurteilt, sondern durch einen erneuten Auditlauf. Dieser ist, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Behebungsauftrag enthalten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Änderungen in Cloud-Diensten teilweise verzögert wirksam werden.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt SchärPunkt IT die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge, Zugriffsrechte und Ansprechpersonen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

4.2 Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten beruhen, gehen zulasten des Kunden und werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet.

4.3 Der Kunde ist für eine sachgerechte, regelmässige Datensicherung seiner Systeme verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich Gegenstand der beauftragten Leistung ist.

4.4 Für Audits und Behebungsleistungen erteilt der Kunde die erforderlichen Zugriffs- bzw. Zustimmungsrechte selbst oder veranlasst deren Erteilung. Er bestätigt, dass er dazu berechtigt ist und dass der Erteilung keine Rechte Dritter entgegenstehen.

4.5 SchärPunkt IT verlangt für die Leistungserbringung keine Kennwörter des Kunden und bewahrt keine solchen auf. Der Zugriff erfolgt über die vom Kunden freigegebenen Konten und Berechtigungen.

5. Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

5.1 Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), netto.

5.2 SchärPunkt IT ist aktuell nicht mehrwertsteuerpflichtig; die Preise enthalten daher keine Mehrwertsteuer. Sollte künftig eine Mehrwertsteuerpflicht entstehen, wird dies auf zukünftigen Rechnungen entsprechend ausgewiesen.

5.3 Einmalige Leistungen werden nach Abschluss bzw. gemäss vereinbartem Zahlungsplan in Rechnung gestellt. Wiederkehrende Leistungen werden periodisch im Voraus in Rechnung gestellt, basierend auf der zu Beginn der jeweiligen Verrechnungsperiode aktiven Anzahl der bezogenen Leistungseinheiten (z. B. aktiver Geräte). Länge der Verrechnungsperiode (in der Regel quartalsweise, sofern im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung nicht ein anderer Rhythmus wie monatlich oder jährlich vereinbart ist) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

5.4 Kommen während einer laufenden, bereits verrechneten Periode zusätzliche Leistungseinheiten hinzu (z. B. weitere Geräte), werden diese anteilig (pro rata) ab dem Datum der Aufschaltung mit der nächsten Rechnung nachbelastet und danach regulär im Voraus mitverrechnet. Fallen Leistungseinheiten während einer bereits verrechneten Periode weg, erfolgt für diese Periode keine anteilige Rückerstattung; der Wegfall wird ab der nächsten Verrechnungsperiode berücksichtigt.

5.5 Rechnungen sind, sofern nicht anders vermerkt, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist SchärPunkt IT berechtigt, ohne weitere Mahnung Verzugszins gemäss Art. 104 OR sowie angemessene Mahnspesen zu verrechnen.

5.5a Bleibt der Kunde nach einer schriftlichen Mahnung mit einer angemessenen Nachfrist (mindestens 10 Tage) mit der Zahlung fällig gestellter Rechnungen in Verzug, ist SchärPunkt IT berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise zu sistieren, bis der geschuldete Betrag beglichen ist. Für Schäden, die dem Kunden durch eine berechtigte Sistierung entstehen, haftet SchärPunkt IT nicht. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (Ziff. 6.3) bleibt vorbehalten.

5.6 Nicht im Leistungsumfang enthaltene Zusatzaufwände (z. B. Termine vor Ort, ausserordentliche Störungsbehebung) werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundenansatz zuzüglich Wegkosten verrechnet, sofern nicht anders vereinbart.

5.7 SchärPunkt IT kann die Preise für wiederkehrende Leistungen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen auf den Beginn der nächsten Verrechnungsperiode anpassen. Ist der Kunde mit der Anpassung nicht einverstanden, kann er das betroffene Leistungsverhältnis auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung ordentlich kündigen. Diese Regelung geht der allgemeinen Änderungsregelung gemäss Ziff. 14 für reine Preisanpassungen vor.

6. Wiederkehrende Leistungen: Laufzeit und Kündigung

6.1 Wiederkehrende Leistungen (z. B. Endpoint Management) laufen auf unbestimmte Zeit, sofern im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung keine Mindestvertragsdauer vereinbart ist.

6.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann das Leistungsverhältnis von beiden Parteien ordentlich auf das Ende der jeweils laufenden Verrechnungsperiode (in der Regel ein Quartal, siehe Ziff. 5.3) gekündigt werden, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen. Die Kündigung bedarf der Schriftform (Brief oder E-Mail). Die Kündigungsfrist ist damit bewusst an die Verrechnungsperiode gekoppelt, so dass eine Kündigung nie mitten in eine bereits im Voraus bezahlte Periode fällt.

6.3 Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

6.4 Bereits verrechnete, im Voraus bezahlte Beträge für die laufende Periode werden bei ordentlicher Kündigung nicht anteilig zurückerstattet; die Kündigung wird auf das Ende dieser bereits bezahlten Periode wirksam.

6.5 Nach Beendigung eines Leistungsverhältnisses über wiederkehrende Leistungen deinstalliert SchärPunkt IT die von ihr im Rahmen der Leistung eingesetzten Software-Agenten bzw. Zugriffskomponenten von den Systemen des Kunden oder unterstützt den Kunden auf Anfrage dabei, sofern dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist; darüber hinausgehende Deinstallationsarbeiten können nach Aufwand verrechnet werden. Zugriffsrechte und Zugangsdaten, die SchärPunkt IT im Rahmen der Leistungserbringung erhalten hat, werden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht bzw. zurückgegeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Für den Kunden erstellte Konfigurationsdaten, Berichte und Dokumentationen werden ihm auf Wunsch in einem gängigen Format herausgegeben.

7. Gewährleistung

7.1 SchärPunkt IT erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der Sorgfalt, die in der Branche üblich ist.

7.2 Mängel sind innert 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. SchärPunkt IT ist berechtigt, gerügte Mängel innert angemessener Frist zu beheben (Nachbesserung).

7.3 Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf unsachgemässer Handhabung durch den Kunden, auf Eingriffen Dritter, auf vom Kunden bereitgestellter Infrastruktur oder auf höherer Gewalt beruhen.

7.4 Bei Audits bezieht sich die Gewährleistung auf die sorgfältige, methodisch korrekte Durchführung der Prüfung und die nachvollziehbare Darstellung der Ergebnisse, nicht auf die Vollständigkeit der Erkennung aller theoretisch denkbaren Schwachstellen (Ziff. 3a.2 und 3a.3).

8. Haftung

8.1 SchärPunkt IT haftet für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen dem Kunden nachweislich durch Verletzung vertraglicher Pflichten verursachen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung von SchärPunkt IT für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ausgeschlossen; die Haftung für direkte Schäden ist in diesem Fall der Höhe nach auf den Betrag der vom Kunden für die betroffene Leistung in den letzten 12 Monaten bezahlten Vergütung beschränkt.

8.3 Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Absicht oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht für die Verletzung von Leib und Leben.

8.4 Für Schäden aus dem Einsatz von Drittsoftware oder -plattformen (z. B. Patch-Management-Werkzeuge) haftet SchärPunkt IT nur im Rahmen ihrer eigenen vertraglichen Pflichten, nicht für Fehler der jeweiligen Drittanbieter selbst.

8.5 Für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde festgestellte Punkte nicht, nicht rechtzeitig oder abweichend von der Empfehlung umsetzt, haftet SchärPunkt IT nicht.

8.6 Für Behebungsmassnahmen, die der Kunde gemäss Ziff. 3b.2 freigegeben hat, haftet SchärPunkt IT für die fachgerechte Ausführung, nicht für die betrieblichen Folgen der freigegebenen Änderung als solcher.

9. Einsatz von Drittsoftware und Subunternehmern

9.1 Zur Erbringung wiederkehrender Leistungen setzt SchärPunkt IT teilweise Drittsoftware und cloudbasierte Plattformen Dritter ein (z. B. für Patch- und Endpoint-Management). Für Audits gilt Ziff. 3a.7: dort werden keine Kundendaten an Dritte übermittelt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass dabei technische Daten seiner Geräte (nicht jedoch Inhalte seiner Dokumente) an diese Anbieter übermittelt werden können, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.

9.2 SchärPunkt IT wählt solche Drittanbieter und deren Plattformen vor dem erstmaligen Einsatz sorgfältig aus und prüft sie insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Datenstandort. Sie ist berechtigt, eingesetzte Drittanbieter im Laufe der Zeit zu wechseln (siehe Ziff. 3.2), wobei die nachfolgenden Grundsätze zum Datenstandort (Ziff. 9.3) eingehalten werden.

9.3 SchärPunkt IT setzt ausschliesslich Drittanbieter und Plattformen ein, welche die im Rahmen der Leistungserbringung bearbeiteten Daten innerhalb der Schweiz oder der Europäischen Union speichern und verarbeiten. Anbieter, die eine Speicherung oder Verarbeitung ausserhalb der Schweiz oder der EU nicht ausschliessen können, werden nicht eingesetzt. Wo eine Datenhaltung innerhalb der Schweiz aus technischen oder betrieblichen Gründen nicht möglich ist (dies betrifft nach heutigem Stand insbesondere Plattformen für Patch- und Endpoint-Management), stellt SchärPunkt IT sicher, dass die Datenhaltung innerhalb der Europäischen Union erfolgt.

9.4 Werden SchärPunkt IT im Rahmen der Leistungserbringung Sicherheitsvorfälle bekannt, welche die Systeme oder Daten des Kunden betreffen (z. B. über eine eingesetzte Monitoring- oder Patch-Management-Plattform festgestellte Kompromittierung), informiert SchärPunkt IT den Kunden ohne schuldhafte Verzögerung, soweit ihr dies im Rahmen ihrer eigenen Möglichkeiten und vertretbarem Aufwand zumutbar ist. Diese Informationspflicht begründet keine über Ziff. 8 hinausgehende Haftung.

10. Datenschutz und Datenbearbeitung

10.1 SchärPunkt IT bearbeitet Personendaten des Kunden ausschliesslich im Rahmen der Leistungserbringung und unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere des revidierten Bundesgesetzes über den Datenschutz, revDSG).

10.2 Eine Bearbeitung von Personendaten erfolgt ausschliesslich innerhalb der Schweiz oder der Europäischen Union, gemäss den in Ziff. 9.3 dargelegten Grundsätzen zum Datenstandort. Eine Übermittlung an Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau ausserhalb der EU/EWR findet nicht statt.

10.3 Soweit SchärPunkt IT im Rahmen der Leistungserbringung Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, stellt sie auf Wunsch eine separate Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung zur Verfügung.

10.4 Weitere Informationen zur Datenbearbeitung sind der Datenschutzerklärung auf der Website von SchärPunkt IT zu entnehmen.

11. Geistiges Eigentum

11.1 Von SchärPunkt IT im Rahmen eines Auftrags erstellte Dokumentationen, Berichte und Konfigurationen dürfen vom Kunden zeitlich unbefristet für eigene Zwecke genutzt, intern weitergegeben, archiviert und an von ihm beigezogene Dienstleister weitergegeben werden. Weitergehende Verwertungsrechte, insbesondere die Veröffentlichung oder die entgeltliche Weitergabe an Dritte, werden nur eingeräumt, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. Ziff. 3a.6 bleibt vorbehalten.

11.1a Die von SchärPunkt IT eingesetzten Prüfwerkzeuge, Prüfkataloge, Bewertungsbasen und Berichtsvorlagen bleiben ihr geistiges Eigentum. Der Kunde erhält daran keine Rechte; er erhält die Ergebnisse, nicht die Werkzeuge.

11.2 Rechte an eingesetzter Standard- und Drittsoftware verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern und richten sich nach deren Lizenzbedingungen.

12. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen des Vertragszwecks zu verwenden. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

13. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Umständen ausserhalb ihres Einflussbereichs beruht (höhere Gewalt), insbesondere bei Ausfällen von Internet-, Strom- oder Drittanbieter-Infrastruktur, die nicht von SchärPunkt IT betrieben wird.

14. Änderung dieser AGB

SchärPunkt IT kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde mit angemessener Vorlaufzeit informiert. Widerspricht der Kunde nicht innert 30 Tagen, gelten die geänderten AGB als akzeptiert; im Übrigen bleibt das ordentliche Kündigungsrecht gemäss Ziff. 6 vorbehalten.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Wiener Kaufrecht).

15.2 Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von SchärPunkt IT in Langenthal.

15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende gültige Regelung.

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